Verschiedene Formulare und Anträge

 

Antrag auf Verlängerung der Frist für die Orientierungsprüfung

Je nach Wahl der Studienrichtung gemäß § 3 Abs. 7 sind

  • im Falle der Wahl der Studienrichtung "Allgemeine Biologie" die Modulprüfungen im Modul "Struktur und Fuktion des Lebens"
  • im Falle der Wahl der Studienrichtung "Angewandte Biologie" die Modulprüfungen im Modul "Strukturell-funktionelle Aspekte biologischer Anwendung"

bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen. Bitte mit dem ausgefüllten Antrag auf Verlängerung der Frist für die Orientierungsprüfung in die Sprechstunde des Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Jörg Kämper gehen.

 

Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann maximal um einen Monat verlängert werden. Bitte den ausgefüllten Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Bachelorarbeit unterzeichnen lassen und bei dem Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Jörg Kämper abgeben. In Ausnahmefällen, in denen der/die Student/in die Verlängerung nicht selbst verschuldet hat, kann die Prüfungsfrist der Bachelorarbeit nochmal verlängert werden (bei längerer Krankheit mit Attest). Dies ist aber nur im absoluten Notfall möglich.

 

Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Masterarbeit

Auf begründeten Antrag kann eine Fristverlängerung von zwei Monaten gewährt werden. Bitte den ausgefüllten Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Masterarbeit unterzeichnen lassen und bei dem Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Jörg Kämper abgeben. Eine zweite Verlängerung der Prüfungsfrist der Masterarbeit von einem weiteren Monat ist nur im Krankheitsfall mit Attest möglich.

 

Antrag zur Eintragung einer "Platzhalterleistung"

Eine Platzhalterleistung wird dann eingetragen, wenn Sie ein Praktikum außerhalb des angebotenen Curriculums (in einer Firma o. Ä.) absolviert haben und dieses vom Prüfungsausschussvorsitz bzw. eines/r Prüfer/in als adäquate Studienleistung anerkannt wurde. Das eingetragene Praktikum kann dann einen individuellen Titel enthalten. Bitte dazu den folgenden Antrag zur Eintragung einer "Platzhalterleistung" ausfüllen, absenden und vom Prüfungsausschussvorsitz bzw. dem/der anerkennenden Prüfer/in unterzeichnen lassen.

 

Antrag zur Einrichtung eines Mastervorzugskontos

Ein Mastervorzugskonto bietet eine gute Möglichkeit nicht ausgefüllte Übergangszeiten zwischen Bachelor- und Masterstudium zu nutzen. Mastervorzugsleistungen dürfen erbracht werden, sobald Sie mindestens 120 LP (45 LP BEd) absolviert haben und diese verbucht sind (wird überprüft!). Wenn Sie den Antrag zur Einrichtung eine Mastervorzugskontos ausgefüllt und abgesendet haben, wird Ihre studentische Email-Adresse auf den Verteiler für die Mastermodule gesetzt und Sie können an der Modulwahl für die Forschungsmodule und an der Wahl der Seminare teilnehmen (siehe Masterseiten). Sie dürfen maximal 30 LP als Mastervorzugsleistungen absolvieren. Sobald Sie eine Platzzuweisung durch die Modulwahl oder eine Zusage für ein Projektmodul von einem/r Betreuer/in haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Urszula Weclawski. Das Modul/Seminar wird dann in Ihr Bachelor-Curriculum eingehängt, sodass Sie sich ganz normal zur Prüfung anmelden können. Sobald Sie für das Masterstudium eingeschrieben sind, wenden Sie sich bitte erneut an Dr. Urszula Weclawski, damit die Leistung nach Absprache in das Master-Curriculum eingehängt wird.

 

Zulassungsbescheide für NICHT online anmeldbare Prüfungen

Ist eine Anmeldung zu einer Prüfung online nicht möglich, bitte die Zulassungbescheinigung für NICHT online anmeldbare Prüfungen vollständig ausfüllen und beim Studierendenservice abgeben.

 

ECTS-Einstufungstabellen

Aktuelle ECTS-Einstufungstabellen