Sicherheitsbelehrung Gentechnik

Sicherheitsbelehrung

Ab dem 3. Semester finden Praktika und Projekte statt, bei denen mit Gentechnisch Veränderten Organismen (GVOs) in Labors der Sicherheitsstufe 1 gearbeitet wird.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Personen, die mit GVOs umgehen oder in Labors arbeiten, die für GVOs zugelassen sind, einmal jährlich an einer Sicherheitsbelehrung teilnehmen müssen.

Für alle Studierende ab dem 3. Semester Bachelor wird diese Belehrung jeweils am Freitagvormittag vor Beginn des Sommer- und Wintersemesters angeboten und muss dann spätestens ein Jahr danach wieder aufgefrischt werden.

Um die erfolgreiche Teilnahme zu überprüfen, muss man einige Testfragen richtig beantworten können. Die Antworten werden in Form einer Lösungssequenz eingegeben (siehe Formular unten auf dieser Seite) und überprüft. Bestanden hat, wer 75% Ähnlichkeit zur Zielsequenz erreicht.

Die Namen derjenigen, die erfolgreich teilgenommen haben, werden den Praktikumsanbietern mitgeteilt. Bei Praktikumsbeginn muss man dann mit Unterschrift in einer entsprechenden Liste bestätigen. Wer nicht an der erfolgreich an der Sicherheitsbelehrung teilgenommen hat, muss sich vor Praktikumsbeginn einer Nachbelehrung unterziehen.