Verhalten bei Krankheit

Bitte beachten Sie, dass bei Praktika, Seminaren und Exkursionen Anwesenheitspflicht besteht und Sie bei nicht erscheinen eine schriftliche Entschuldigung bzw. einen Attest benötigen
  • Wenn Sie krank werden informieren Sie schnellstmöglich den Prüfer/Betreuer
    (bei schriftlichen Prüfungen vor Ausgabe der Klausuren)
  • Ein aussagekräftiges ärztliches Attest sollte folgende Angaben enthalten:

    ● Behandlungsdatum,
    ● Art, Beginn und voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung(en) sowie
    ● deren Auswirkung(en) auf das Leistungsvermögen des Prüflings in der konkret abzulegenden Prüfung.

    Eine in der Praxis häufig bescheinigte Arbeitsunfähigkeit (AU) reicht für den Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit in der Regel ebenso wenig aus wie der Hinweis des Arztes, dass der Prüfling zum Zeitpunkt der Erfolgskontrolle „prüfungsunfähig“ war.

    Dies gilt v.a. für alle großen Klausuren (auch Physik und Chemie)