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Allgemeine Informationen zur Bewertung von Prüfungsleitungen

 Wichtige Regelungen nach der Rahmenordnung für Bachelorstudiengänge am KIT:

Sofern eine Modulprüfung aus mehreren Modulteilprüfungen besteht, erfolgt die Bildung der Modulnote nach  gewichteten Durchschnitt. Bei den Modulnoten, den Fachnoten und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Die Noten der Module eines Faches gehen in die Fachnote mit einem Gewicht proportional zu den ausgewiesenen Leistungspunkten der Module ein.

Im Modulhandbuch kann die Vergabe von Notenboni
geregelt werden. Die Regelung muss Aussagen treffen über
a) den Umfang der Boni und
b) die Voraussetzungen für deren Vergabe.

Der Notenbonus darf 0,4 Notenpunkte nicht übersteigen. Andernfalls wird die Bewertung der eigentlichen Prüfungsleistung verfälscht. Die Fakultät muss gewährleisten, dass die abschließende Bewertung der Bonusleistung durch eine/einen Prüfende/n iSv. § 18 Abs. 2 und 3 vorgenommen und die Vergabe nachweisbar dokumentiert wird. Notenboni dürfen jedoch nur bei bestandenen Prüfungen Berücksichtigung finden.